Wir alle kennen Werbung auf dem Smartphone: Bei vielen Gratis-Spielen oder anderen Umsonst-Angeboten wie z.B. Nachrichtenartikeln wird Werbung eingeblendet. Auch wenn wir nur aus Versehen darauf tippen, landen wir auf der Seite eines fremden Anbieters. Im schlimmsten Fall tappen wir damit in eine Abofalle: Der Anbieter behauptet, wir hätten ein Abo bei seinem Dienst abgeschlossen.
Die Rechnung für dieses Abo bekommen wir oft nicht extra zugeschickt. Das Abo steht auf der normalen Handy-Rechnung als Unterpunkt („Leistungen Dritter“). Das Geld wird dann einfach mit abgebucht, ohne dass wir das extra genehmigt haben.
Das Problem ist also: Die Rechnung kommt vom Mobilfunk Betreiber und nicht vom Anbieter des Abos.
Aber: Diese Abo-Verträge sind in den meisten Fällen nicht wirksam, sie gelten also nicht.
Der Anbieter muss uns über den Preis oder das Abo informieren. Der Preis muss deutlich und verständlich in der Nähe des Bestellbuttons stehen.
Das ist in Deutschland ein Gesetz seit 2014.
(https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html)
Auf dem Bestellbutton muss „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Jetzt kaufen“ oder etwas Ähnliches stehen. Wenn das nicht so ist, müssen wir auch nichts bezahlen.
Und: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Abos abschließen ohne dass ihre Eltern das erlaubt haben.
Was können wir tun?
Die Rechnung des Mobilfunk Anbieters immer genau ansehen und prüfen. Die normale Telefonrechnung müssen wir natürlich bezahlen.
Wir können aber den Rechnungsbetrag kürzen und das Geld für das Abo oder das Angebot nicht bezahlen. Wir sollten dem Mobilfunk Betreiber dann schreiben, dass wir das Geld für das Abo nicht zahlen und warum nicht.
Aber:
Vielleicht ist der Mobilfunk Anbieter damit nicht einverstanden. Und der Abo-Anbieter vielleicht auch nicht.
Die Verbraucherzentrale NRW rät allen Betroffenen, am besten sofort mit der Beratungsstelle Kontakt anzunehmen und sich dort helfen zu lassen.
Die Internet Adresse der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/
Dort können wir auch nach der nächsten Anlaufstelle in unserer Umgebung gucken.
Ein Tipp:
Wir können verhindern, dass Abzock-Anbieter ihre Abokosten in unsere Mobilfunkrechnung mogeln: Jede*r kann von seiner oder seinem Mobilfunk Anbieter verlangen, dass der Anschluss für andere Anbieter (das so genannte „Drittanbieterinkasso“) gesperrt wird. Das besagt das Telekommunikationsgesetz.
(https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45d.html)
Dann können Anbieter uns über unsere Rufnummer nicht mehr ermitteln. Abos oder Dienste, die wir gar nicht haben wollen, können nicht mehr über die Handy Rechnung abgebucht werden.
In der Amtssprache heißt das „Sperre der Identifizierung des Mobilfunkanschlusses für neben der Verbindung erbrachte Leistungen“. Damit werden alle Dienste, die das einfache Bezahlen über das Smartphone („WAP-Billing“) nutzen, gesperrt.
Damit sind aber alle Bezahl-Dienste gesperrt, auch die, die wir vielleicht gern nutzen.
Auch hierfür gibt es von der Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief:
Musterbrief zur Drittanbietersperre
Viele Anbieter machen das auch telefonisch. Bei einigen kann man die Drittanbietersperre auch über das Online-Kundenportal einrichten.
Der Text ist dem Inhalt nach den Seiten der Verbraucherzentrale NRW – checked for you entnommen und in einfache Sprache übersetzt worden.
https://www.checked4you.de/handy-telefon/abzocke-kosten/abzocke-per-smartphone-213691
[Stand 23.03.2020]